Schnittstellenbeschreibung

Zum 1. August 2016 tritt das Gesetz zur Endgerätefreiheit in Kraft. Die Regelung, auch salopp als „Routerfreiheit“ bezeichnet, stellt es den Kunden frei, ab 01.08. neben den bisher vom Kabelnetzbetreiber bereitgestellten Kabelroutern oder WLAN-Kabelboxen eigene Geräte zu betreiben. Für Kabelnetzbetreiber ist das eine Neuheit. Gemäß dem Kabelstandard DOCSIS ist ein aktiver Netzabschlusspunkt notwendig, damit der Netzbetreiber die Dienste für die einzelnen Kunden korrekt bereitstellen kann. Daher muss das vom Kunden verwendete Endgerät verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit es problemlos in unseren Netzen funktioniert. Über diese Anforderungen informieren wir die Endgerätehersteller in einem separaten Bereich auf dieser Seite – der Schnittstellenbeschreibung.

Für Kundinnen und Kunden, die unseren Kabelrouter bzw. Kabelmodems verwenden, ändert sich nichts. Wir kümmern uns für Sie wie gewohnt um die erforderlichen Geräteeinstellungen für schnelles Internet und Telefondienste.

Das kundeneigene Endgerät muss die von uns veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung erfüllen, damit es problemlos in unseren Netzen funktioniert. Wann für die Netze geeignete Kabelrouter bzw. Kabelmodems im Handel verfügbar sein werden, liegt ausschließlich in der Hand der Endgerätehersteller und Händler. Bitte erkundigen Sie sich dort.

Nachfolgend finden Sie die seit dem 01.08.2016 notwendigen Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aufgrund der Neuregelung im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Die genauen Gesetzestexte der Version 23.01.2016 zu Ihrer Information:

Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten

Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) Stand 23.01.2016 _ 106

Bitte kontaktieren Sie uns vor Anschaffung entsprechender Hardware, um Ihnen Tipps und Empfehlungen zur Auswahl geeigneter Geräte geben zu können. Gern beraten wir Sie auch weiterhin bei der Auswahl von geeigneten Modems und Kabel-Routern. 

Nachfolgende Informationen ermöglichen Ihnen, sich selbst geeignete Modems bzw. Kabel-Router zu beschaffen.

Hinweis:

Prinzipiell dürfen nur Geräte an ein Telekommunikations-Netz angeschlossen werden, die den gesetzlichen Anforderung in der EU bzw. in Deutschland genügen. Weiterhin behalten wir uns vor, in Übereinstimmung nach §11 FTEG (1) bis (6) die Anschaltung von nicht geeigneten bzw. nicht genormten Geräten bzw. die Anschaltung von Geräten ohne CE Kennzeichnung zu verweigern und die Anschaltung von störenden Geräten im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterbinden. Dabei entstehende Kosten werden verursachergerecht berechnet.

Die Netze im Überblick:

Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick, in welchen Netzen welche DOCSIS Technologie mit welchem Telefonieprotokoll zum Einsatz kommt.

Die physikalische Schnittstelle zum HFC-Netz ist eine Multimedia-TV Dose mit einem F-Connector. Dieser F-Connector ist ausführlich unten auf dieser Seite im Dokument Interface Specification for the passive Network Termination Point in the Cable Network beschrieben. Eine Konfiguration über TR 069 findet nicht statt.

Die Informationen über die verwendeten Technologien sind nach folgendem Schema aufgebaut:

Firma / Netz / Zugangstechnologie / Telefonieprotokoll

  1. Teleco GmbH Cottbus – HFC-Netz Cottbus – DOCSIS 3.0* – MGCP
  2. Mietho & Bär Kabelkom GmbH – HFC-Netz Cottbus – DOCSIS 3.0* – MGCP
  3. Mietho & Bär Kabelkom GmbH – HFC-Netz Lauta – DOCSIS 2.0** – SIP
  4. Antennen-Electronic in Berlin und Brandenburg GmbH – HFC-Netz Wildau – DOCSIS 3.0* – SIP
  5. Funk und Technik GmbH Forst – HFC-Netz Cottbus – DOCSIS 3.0* – MGCP
  6. Funk und Technik GmbH Forst – HFC-Netz Forst – DOCSIS 3.0* – MGCP
  7. Funk und Technik GmbH Forst – HFC-Netz Lauta – DOCSIS 2.0** – SIP

* technisch ist aktuell eine Anschaltung eines entsprechenden DOCSIS 2.0 oder 3.0 Modems/Routers möglich, ein ausschließlicher DOCSIS 3.0 Betrieb ist in Planung, genaue Informationen geben wir rechtzeitig vor der Umschaltung bekannt. Wir empfehlen Ihnen ein DOCSIS 3.0 fähiges Endgerät einzusetzen, um den vollen Leistungsumfang und auch alle Tarife nutzen zu können.

** technisch ist aktuell eine Anschaltung eines entsprechenden DOCSIS 2.0 oder 3.0 Modems/Routers möglich, ein DOCSIS 3.0 Betrieb ist in Planung, genaue Informationen geben wir rechtzeitig vor der Umschaltung bekannt.
Wir empfehlen heute schon ein DOCSIS 3.0(und 2.0) fähiges Endgerät einzusetzen, um den vollen Leistungsumfang und alle Tarife nutzen zu können.

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen, wenn Sie ein eigenes Kabelmodem bzw. einen eigenen Kabelrouter betreiben wollen:

  1. Modemtyp /Routertyp
  2. Softwarestand (Bitte nutzen Sie den jeweils aktuellen Softwarestand des Herstellers)
  3. MTA MAC-Adresse (Telefon, wenn verwendet)
  4. C-MAC-Adresse (Cable Modem)

Informationen unseres Cottbuser-Netzpartners Tele Columbus finden Sie unter

https://www.telecolumbus.de/kundenservice/endgeraetefreiheit/

Achtung: Die Anschaltung einer FRITZ!Box 6490 Cable ist aktuell nur für Datenverbindungen möglich und die Nutzung der Leistung Telefonie ist derzeit nicht möglich.

Schnittstellenbeschreibung – Informationen für Hersteller:

Die nachfolgenden Dokumente werden laut Gesetz ab 01.08.2016 für internationale Hersteller veröffentlicht. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass diese nicht bzw. nicht vollständig in Deutsch verfasst sind.

Werden zusätzliche bzw. weiterführende Informationen benötigt, stellen wir Ihnen diese gern auf Anfrage gemäß §5 (4) FTEG zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Anfrage an die jeweils netzbetreibende Firma.

Interface Specification for the passive Network Termination Point in the Cable Network of
  1. Funk und Technik GmbH Forst
  2. Teleco GmbH Cottbus
  3. Mietho & Bär Kabelkom GmbH
  4. Antennen-Electronic in Berlin und Brandenburg GmbH

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